löhr Heilpraktiker

Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Heilpraktikerleistungen interessieren. Gerne informieren wir Sie hier über den Ablauf in unserer Praxis:

 

Ihr erster Termin bei uns dauert in der Regel 60 Minuten, da wir ausreichend Zeit für einen detaillierten Befund benötigen. Die Folgetermine dauern je nach Anwendung 20 – 45 Minuten.

 

Unsere Preise finden Sie weiter unten, im Bereich FAQ.


Heilpraktikerleistungen sind Privatleistungen. Die Rechnungsstellung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und kann ggf. bei Ihrer privaten- oder Zusatzversicherung eingereicht werden. Bitte informieren Sie sich selbst, ob bzw. in welcher Höhe die Kosten dort übernommen werden.

 

 

  • Dry needling Akupunktur
  • Chiropraktik
  • Neuraltherapie
  • Dorntherapie
  • Faszientherapie
  • Narbenbehandlung

 

 

Alle weiteren Informationen finden Sie hier:

+ FAQ

 

Wenn Sie Fragen haben – wir helfen Ihnen gerne:

+ Unser Kontakt

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FAQ

Was kostet mich eine Behandlung bei Ihnen?

Der erste Termin dauert ungefähr 60 Min. Dafür berechnen wir Ihnen 90 €. Die Folgetermine sind je nach Anwendungen 20 Min bis 45 Min lang und der Preis liegt zwischen 35 € und 65 € Pro Behandlung. Wir stellen unsere Rechnung gemäß den Richtlinien des GebüH für Heilpraktiker.

 

Benötige ich eine ärztliche Verordnung für die Behandlung?

Nein, Sie können auch ohne eine Verordnung zu uns kommen. Wir werden üblicherweise nach der Anamnese und der Untersuchung eine eigene Diagnose stellen. Daraus ergeben sich dann die Behandlungsvorschläge.

 

Kann es sein, dass meine gesetzliche Krankenkasse sich an den Kosten beteiligt?

Heilpraktiker sind nicht dazu berechtigt, ihre Leistungen über die gesetzlichen Krankenversicherungen abzurechnen. Aus diesem Grund übernehmen die Krankenkassen entstehende Behandlungskosten grundsätzlich nicht. Viele gesetzliche Krankenkassen bieten allerdings eine Zusatzversicherung für alternative Heilmethoden an, bei der die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung anteilig übernommen werden.

 

Ich kann meinen Termin nicht wahrnehmen, was nun?

Sie haben bei uns die Möglichkeit bis 24 Stunden vor ihrem Termin, diesen kostenfrei abzusagen. Sagen Sie nicht rechtzeitig ab, bemühen wir uns Ihren Termin neu zu vergeben. Ist das nicht mehr möglich, erhalten Sie von uns eine Ausfallrechnung. Für Ihren ausgefallenen Termin erheben wir eine Ausfallgebühr in Höhe von 65 % der vereinbarten Kosten (§ 615 BGB).

 

Wie viele Behandlungen sind nötig?

Das ist am besten zu klären, wenn wir Ihr Gesundheitsthema gemeinsam besprochen- und ich Sie untersucht habe. Bei akuten Beschwerden reicht manchmal bereits eine Behandlung aus. Bei chronischen Beschwerden hingegen sind oftmals mehrere Sitzungen notwendig.